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  • Bundesanzeiger - Amtlicher Teil
    Beschreibung: Volltext des amtlichen Teils des Bundsanzeigers seit dem 1.1.2003.
    Die Datenbank enthält mit Ausnahme der amtlichen und nichtamtlichen Beilagen alle Dokumente, die seit dem 01.01.2003 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht wurden.
    Zum amtlichen Teil des Bundesanzeiger gehören die Rubriken "Bekanntmachungen", "Ausschreibungen", "Hinweis" und "Sonstiges". Inhaltlich finden Sie in dieser Datenbank Veröffentlichungen von Ministerien, Ämtern, Prüfstellen und Bundesanstalten. Zu den Bekanntmachungen zählen z.B. Vertrags- oder Satzungsänderungen, öffentliche Auslegungen oder Änderungen von Verboten oder Einschränkungen. Unter Ausschreibungen sind öffentliche Vergabebekanntmachungen z.B. von Forschungs- und Dienstleistungsaufträgen zu finden. Die Rubrik Sonstiges enthält Volkswirtschaftliche Daten, z.B. über die Wirtschaftsentwicklung. Unter Hinweise wird auf neue, bzw. geänderte Gesetze und Verordnungen verwiesen.
    Die Geschichte des "Bundesanzeigers" beginnt 1949 mit der Wiederaufnahme eines geordneten, eindeutigen Bekanntmachungs- und Verkündungswesens im Nachkriegsdeutschland. Der Bundesanzeiger ist das zentrale Verkündungsorgan für die Publizierung aller gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Bundesrepublik Deutschland. Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz werden in der Printausgabe fünfmal wöchentlich aktuelle Informationen aus dem Rechts- und Wirtschaftsleben veröffentlicht.
    Sprache: Deutsch
    Schlagworte: Verkündung, Bekanntmachung, Amtlich
    Bestand: Ab 01.01.2003
    Aktualisierung: täglich (20 Dokumente)
    Produzent: Bundesanzeiger Verlagesges.mbH.
    Amsterdamer Str. 192
    50735 Köln
    Telefon: 0221 / 97668 - 0
    Fax: 0221 / 97668 - 278

    Mail: vertrieb@bundesanzeiger.de
    Datenbankkürzel: HRAT
  • Bundesanzeiger - Gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen
    Beschreibung: Die Datenbank enthält über 400.000 Dokumente aus der Bundesanzeiger Beilage "Gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen" seit dem Jahr 1986.

    Ab dem 01.01.2003 sind auch alle Meldungen aus dem elektronischen Bundesanzeiger zu Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien enthalten. Die Meldungen aus dem elektronischen Bundesanzeiger sind erst mit einem Tag Verzug recherchierbar.

    Meldungen, die in den "Gerichtlichen und sonstigen Bekanntmachungen" erscheinen, sind z.B. folgender Art:
    - Abfindungsangebote
    - Änderungen im Aufsichtsrat
    - Dividendenbekanntmachungen
    - Einladungen zur Hauptversammlung
    - Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen
    - Kaufangebote/Verkaufsangebote
    - Liquidationen
    - Umwandlungen und Verschmelzungen
    - Zwischenberichte zu Jahresabschlüssen

    Die Datenbank enthält Informationen, deren Veröffentlichung nach gesetzlichen Vorschriften im Bundesanzeiger erfolgen muss. Sie besteht aus dreizehn Rubriken, von denen die Datenbank die Rubriken fünf bis dreizehn enthält.

    Aktiengesellschaften:
    Publiziert werden z.B. Bekanntmachungen über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, oder über die Zulassung von Aktien für den geregelten Handel sowie Einladungen zu Hauptversammlungen.

    Festverzinsliche Wertpapiere:
    Hier werden Meldungen z.B. über Inhaberschuldverschreibungen oder Anleihen veröffentlicht. Es sind jeweils der Termin der Auszahlung, der Zinssatz und die Laufzeit der Papiere enthalten.

    Genossenschaften:
    Bekannt gemacht werden in dieser Rubrik z.B. die Auslage von Wahllisten für Wahlen zur Genossenschaftsvertretung, Einladungen zu Generalversammlungen oder die Auflösung einer Genossenschaft.

    Gesellschaften mit beschränkter Haftung:
    Hier werden z.B. Bekanntmachungen über Veränderungen im Aufsichtsrat einer GmbH oder über die Veränderung des Stammkapitals oder die Auflösung einer Gesellschaft veröffentlicht.

    Investmentgesellschaften:
    Enthalten sind z.B. Bekanntmachungen und vorläufige Bekanntmachungen über die Ertragsausschüttungen sowie über die Entwicklungen des Fondvermögens von Investmentgesellschaften. Nicht enthalten sind Rechenschaftsberichte.

    Kommanditgesellschaften auf Aktien:
    Die Rubrik enthält Meldungen z.B. über Anteilskäufe an Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

    Offene Handels- und Kommanditgesellschaften/Europäische wirtschaftliche
    Interessenvertretungen:
    In dieser Rubrik werden z.B. Auflösungen von Kommanditgesellschaften bekannt gemacht.

    Sonstiges "Veröffentlichungen betreffend Kapitalanlagen"/Ausschreibungen Sonstiges:
    Bei den Sonstigen "Veröffentlichungen betreffend Kapitalanlagen" handelt es sich z.B. um allgemeine Bedingungen zur Nutzung von öffentlichen Gebäuden. Bei den Sonstigen Ausschreibungen werden z.B. Dienstleistungsaufträge, etwa die Erstellung einer Studie, ausgeschrieben.

    Verlustanzeigen:
    Diese Rubrik enthält Meldungen z.B. über den Verlust von Aktien, Pfandbriefen, Kommunalobligationen oder Exportlizenzen.
    Bitte beachten Sie:
    Meldung zu Liquidationen und zu Kapitalherabsetzungen (s. Feld "Art der Eintragung") müssen durch gesetzliche Bestimmungen dreimal im Bundesanzeiger in gleicher Form in unterschiedlichen Ausgaben publiziert werden. In der Regel sind dies drei aufeinander folgende Ausgaben. In die Datenbank wird davon jeweils nur die zeitlich erste Meldung aufgenommen.
    Sprache: Deutsch
    Schlagworte: Unternehmen, Bilanz, Wertpapier, Verlust, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Wertpapier, Investmentfonds
    Aktualisierung: täglich (200 Dokumente)
    Produzent: Bundesanzeiger Verlagsges. mbH
    Postfach 10 05 34
    50445 Köln
    Tel: 0221/97668-0
    Fax: 0221/97668-288
    e-mail: vertrieb@bundesanzeiger.de
    Datenbankkürzel: HRGB
  • Bundesanzeiger - Handelsregister-Bekanntmachungen
    Beschreibung: Die Datenbank enthält über 8 Millionen Firmeninformationen aus der Zentralhandelsregister-Beilage des Bundesanzeigers aus dem Veröffentlichungszeitraum von 1986 - 2006, sowie die ab 2007 von den Bundesländern veröffentlichten Handelsregisterbekanntmachungen. Die Datensätze stammen aus den acht Rubriken: Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Register anonymer und pseudonymer Werke, Konkurse, Gesamtvollstreckungs- und Vergleichsverfahren, Güterregister und Verschiedenes.

    1. Handelsregister:
    Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, das bedeutet, dass auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen vertraut werden darf. Es dient dem Schutz des Firmennamens, da sich jede neue Firma von den bereits in der Gemeinde bestehenden Firmen deutlich unterscheiden muss.

    Ins Handelsregister eintragen werden Kaufleute und Handelsgesellschaften, d.h. alle Firmen mit den Rechtsformen: AG, e.K., EWIV, GmbH, KG, OHG, VVaG. Freiwillig eintragen können sich Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Als Kleingewerbetreibender werden solche Unternehmen bezeichnet, deren Gewerbebetrieb keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

    Das Handelsregister ist untergliedert in die Abteilungen A und B. Die Abteilung A enthält Personen und Personengesellschaften mit den Rechtsformen: e.K., OHG, KG und EWIV. Für diese Unternehmen wird jeweils eine HRA-Nummer vergeben. Einträgen in diese Abteilung ist zu entnehmen: Sitz und Rechtsform, Inhaber, bzw. Gesellschafter, bei der KG die Höhe der Kommanditeinlage, die Bestellung und Abbestellung von Prokuristen, ein möglicher Haftungsausschluss bei Geschäftsübernahme, die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens sowie die Auflösung einer Gesellschaft und das Erlöschen einer Firma. Die Abteilung B enthält Kapitalgesellschaften mit den Rechtsformen: AG, GmbH und VVaG. Für diese Unternehmen wird jeweils eine HRB-Nummer vergeben. Einträge in dieser Abteilung enthalten Informationen über: Sitz, Rechtsform und Gegenstand des Unternehmens. Bei der AG werden auch die Höhe des Grundkapitals und die Mitglieder des Vorstands eingetragen. Bei der GmbH wird die Höhe des Stammkapitals genannt sowie die Geschäftsführer. Auch im HRB werden daneben die Bestellung und die Abbestellung von Prokuristen, die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens sowie die Auflösung einer Gesellschaft und das Erlöschen einer Firma registriert.

    Sowohl HRA-, als auch HRB-Nummern werden von allen Amtsgerichten in Deutschland unabhängig vergeben. Die Nummern sind nur in Verbindung mit dem Amtsgericht eindeutig.

    2. Partnerschaftsregister:
    Hier werden alle Partnerschaftsgesellschaften (PartnG) eingetragen. Die Rechtsform steht nur den freien Berufen offen und setzt voraus, dass mindestens zwei natürliche Personen an der Firma beteiligt sind.

    3. Genossenschaftsregister:
    Beispiele für Genossenschaften sind: Vorschuss- und Kreditvereine oder Vereine zum Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Kennzeichen einer Genossenschaft, deren Mitglieder natürliche oder juristische Personen sein können, ist, dass diese durch die Eintragung in das Genossenschaftsregister Rechtsfähigkeit erlangt. Dieses bedeutet, dass die Genossenschaft als solche selbständig Rechte und Pflichten hat, sie kann z.B. Eigentum erwerben. Nach außen handelt für die Genossenschaft der Vorstand. Die Genossenschaft führt den Zusatz "e.G.". Die Mitgliederzahl muss mindestens 7 betragen.

    4. Musterregister:
    Im Musterregister werden Geschmacksmuster registriert. Seit dem 01.06.2004 werden Bekanntmachungen zu bestehenden Anmeldungen von typografischen Schriftzeichen mit Anmeldetag vor dem 1. Juli 1988 nicht mehr im Bundesanzeiger, sondern im Geschmacksmusterblatt, das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegeben wird, veröffentlicht.

    5. Register anonymer und pseudonymer Werke:
    Hier werden die Eintragungen des beim Deutschen Patent- und Markenamt geführten Registers anonymer und pseudonymer Werke veröffentlicht.

    6. Konkurse, Gesamtvollstreckungen, Vergleichsverfahren oder Insolvenzverfahren:
    Hier werden Meldungen über eröffnete Insolvenzverfahren veröffentlicht, nicht aber über Insolvenzanträge. Die Meldungen in der Datenbank beziehen sich ausschließlich auf die Insolvenz von Firmen. Sie enthalten in der Regel den Namen des Insolvenzverwalters, den Meldetermin als Insolvenzgläubiger, den Berichts- und den Prüfungstermin.

    7. Güterregister:
    Eine Eintragung erfolgt nur auf Antrag, wobei alle Tatsachen eintragungsfähig sind, die die Rechtsstellung der Ehegatten zu Dritten regeln. Es dient der Offenlegung güterrechtlicher Verhältnisse in der Ehe und entfaltet Schutzfunktion im Rechtsverkehr. Eingetragen werden können insbesondere Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Änderung des gesetzliche Güterstands der Zugewinngemeinschaft, Aufhebung oder Ausschließung der Zugewinngemeinschaft, Beschränkung oder Ausschließung der Schlüsselgewalt.

    8. Verschiedenes:
    Diese Rubrik enthält Meldungen, die z.B. auf die Verschmelzung zweier Vereine hinweisen, die Auswirkungen auf die Gläubiger der beteiligten Vereine haben können.

    Für die Rubriken eins bis drei gibt es als Art der Eintragung die Neueintragung, die Veränderung, die Berichtigung und die Löschung. Neueintragungen enthalten jeweils alle für die Rechtsform zu erwartenden Informationen. Bei Veränderungen wird nur die jeweils veränderte Angabe genannt, z.B. der neue Firmensitz. Berichtigungen weisen auf die Korrektur fehlerhafter Eintragungen hin. Durch eine Löschung wird bekannt gegeben, dass eine Firma nicht mehr im Handelsregister geführt wird.
    Sprache: Deutsch
    Schlagworte: Unternehmen, Genossenschaft, Konkurs
    Bestand: Ab 03.01.1986
    Aktualisierung: täglich (1.600 Dokumente)
    Produzent: Bundesanzeiger Verlagsges. mbH
    Postfach 10 05 34
    50445 Köln
    Tel: 0221/97668-0
    Fax: 0221/97668-288
    e-mail: vertrieb@bundesanzeiger.de
    Datenbankkürzel: HRBA
  • Bundesanzeiger - Hinterlegungs-Bekanntm.
    Beschreibung: Die Datenbank enthält die im Bundesanzeiger veröffentlichten Mitteilungen über Hinterlegungsbekanntmachungen von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften ab September 1999 bis Anfang des Jahres 2007.
    Hinterlegungsbekanntmachungen wurden nur für Abschlüssen der Geschäftsjahre, die noch vor dem 1. Januar 2006 begannen, zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingereicht. Kleine und mittelgroße Gesellschaften reichten dabei zunächst ihre Jahresabschlüsse beim zuständigen Registergericht ein und veranlassten dann im Bundesanzeiger eine entsprechende Eintragungsbekanntmachung (= Hinterlegungsbekanntmachung).

    Die Mitteilungen enthalten:
    - den Firmenname, die Rechtsform und die Adresse
    - das Amtsgericht, bei dem hinterlegt wurde, die HRA- und HRB-Nummer sowie die GnR-Nummer
    - das Datum des Jahresabschlusses
    - die Art des hinterlegten Dokuments, z.B.: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, Vorschlag und Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

    Kleine Gesellschaften sind solche, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
    - 4,015 Mio. Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags,
    - 8,030 Mio. Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag,
    - im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer
    Bei diesen Firmen werden die Bilanz und der Anhang beim Amtsgericht hinterlegt.

    Als mittelgroße Gesellschaften gelten Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei Werte für kleine Gesellschaften übertreffen, aber mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
    - 16,060 Mio. Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags,
    - 32,120 Mio. Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag,
    - im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter
    Mittelgroße Firmen müssen die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang, den Lagebericht, den Bestätigungsvermerk den Vorschlag für und den Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen.
    Quelle: § 267 HGB Abs. 1-2, Stand: Jan. 2005.

    Hinweis: Veröffentlichungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB gehören nicht zu den Hinterlegungsbekanntmachungen. Sie stellen eine eigene Rubrik im Bundesanzeiger dar.
    Sprache: Deutsch
    Schlagworte: Unternehmen, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresabschluss
    Aktualisierung: abgeschlossener Bestand
    Produzent: Bundesanzeiger Verlagsges. mbH
    Postfach 10 05 34
    50445 Köln
    Tel: 0221/97668-0
    Fax: 0221/97668-288
    e-mail: vertrieb@bundesanzeiger.de
    Datenbankkürzel: HRHL
  • Bundesanzeiger - Jahresabschlüsse
    Beschreibung: Die Datenbank enthält die im Bundesanzeiger offen gelegten Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften seit 1986 im Volltext.
    Die Pflicht den Jahresabschluss offenzulegen besteht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis. Mit Beginn des Geschäftsjahres ab dem 01.01.2000 sind auch bestimmte Personenhandelsgesellschaften, namentlich offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, eine OHG, eine KG oder eine andere Personengesellschaft ist, zur Veröffentlichung verpflichtet. In der Praxis trifft dies regelmäßig auf die Rechtsform GmbH & Co. KG zu.

    Die Jahresabschlüsse bestehen je nach Unternehmensgröße jeweils aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), dem Anhang sowie dem Lagebericht. Umfang und Inhalt der Veröffentlichungen richtet sich nach der Größe der Firma, unterschieden wird in kleine, mittelgroße und große Gesellschaften (§ 267 HGB).

    Kleine Gesellschaften* sind solche, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
    - 4,015 Mio. Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags,
    - 8,030 Mio. Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag,
    - im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer
    Bei kleinen Gesellschaften reicht es aus, wenn die Bilanz und der Anhang beim Amtsgericht eingereicht werden und der Hinweis hierauf im Bundesanzeiger bekanntgemacht wird.

    Als mittelgroße Gesellschaften* gelten Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei Werte für kleine Gesellschaften übertreffen, aber mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
    - 16,060 Mio. Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags,
    - 32,120 Mio. Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag,
    - im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter.
    Mittelgroße Gesellschaften müssen Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Amtsgericht einreichen und den Hinweis hierauf im Bundesanzeiger bekannt machen. Zu den Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk der Versagung des Abschlussprüfers.

    Große Gesellschaften überschreiten an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der Grenzwerte für mittelgroße Gesellschaften bzw. nehmen einen organisierten Markt in Anspruch oder haben die Zulassung zum Handel an einem solchen beantragt. Sie müssen regelmäßig ihren Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und den Ergebnisverwendungsvorschlag, einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers, zunächst im Bundesanzeiger bekannt machen und danach mit dieser Bekanntmachung beim Amtsgericht einreichen. Die Offenlegung muss unverzüglich nach Vorlage des Jahresabschlusses an die Gesellschafter, jedoch spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres erfolgen.

    Zu Firmen mit der Rechtsform AG, KGaA und Ltd. findet man in der Datenbank Bundesanzeiger "Gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen" auch Zwischenberichte nach der Börsenzulassungsverordnung (BörsZulVO)).

    * Quelle der Zahlen zur Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften ist § 267 HGB Abs. 1-3, Stand: Jan. 2005.
    Sprache: Deutsch
    Schlagworte: Unternehmen, Bilanz, Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung, Arbeitskräfte, Kapital
    Aktualisierung: täglich
    Produzent: Bundesanzeiger Verlagsges. mbH
    Postfach 10 05 34
    50445 Köln
    Tel: 0221/97668-0
    Fax: 0221/97668-288
    e-mail: vertrieb@bundesanzeiger.de
    Datenbankkürzel: JABU
  • europa-blätter
    Beschreibung: Volltext der Beiträge der Zeitschrift "europa-blätter" ab 1/2000 bis 6/2006.
    Die "europa-blätter" beschäftigen sich mit dem europäischen Rechtsgeschehen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass supranationales Recht der Gemeinschaft mehr und mehr auch das nationale Recht beeinflusst und überlagert. Die redaktionellen Beiträge berichten über Aspekte des europäischen Vetragswerks und über die Rechtsentwicklung in der Union. Darüber hinaus wird über die Arbeit und Vorhaben des Rates, der Kommission, des Parlaments und anderer Institutionen berichtet.
    Beigaben: Original-PDF
    Sprache: Deutsch
    Schlagworte: Europa
    ISSN: 1435-3253
    Bestand: Von 1/2000 bis 6/2006
    Aktualisierung: abgeschlossener Bestand
    Produzent: Bundesanzeiger Verlag
    Amsterdamer Str. 192
    50735 Köln

    Datenbankkürzel: EB

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