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Werbeträgerkontrolle - Veranstaltungen (Events)

Die IVW hat im Juli 2007 ihre Prüftätigkeit auf die Kontrolle der unmittelbaren Werbeträgerleistung von Events am Veranstaltungsort ausgeweitet. Veranstalter und Vermarkter von Sportevents, Konzerten und anderen kulturellen Darbietungen können nunmehr zu ihren einzelnen Veranstaltungen die Anzahl und Zusammensetzung von nachweislich abgegebenen Eintrittskarten sowie die Gesamtzahl qualifiziert erfasster Besucher durch die Prüfgemeinschaft feststellen lassen.

Mit der IVW-Kontrolle von Veranstaltungen ist die Basis für einen fairen Wettbewerb der Veranstalter und Event-Vermarkter um Werbe- und Sponsoringkunden geschaffen.

Die Initiative hierzu ging vom externer Link Fachverband für Sponsoring und Sonderwerbeformen e.V. (FASPO) aus. Der FASPO hatte sein Interesse bekundet, unter dem Dach der IVW ein geeignetes Kontrollverfahren zur Ermittlung und Prüfung standardisierter Leistungskennziffern für das Sponsoring von Veranstaltungen einzurichten und der gemeinsamen Aufsicht der in der Prüfgemeinschaft organisierten Marktteilnehmer zu unterstellen.

Die IVW-Kontrolle von Veranstaltungen liefert den Auftraggebern von Sponsoringmaßnahmen zuverlässige und vergleichbare Daten für die Leistungskontrolle von kommerzieller Kommunikation (wie beispielsweise Banden-, Banner- oder Trikotwerbung) am Veranstaltungsort von Sport-, Kultur- und sonstiger Events. Nicht zum Gegenstand der Kontrolle zählt die mittelbare, durch die Berichterstattung zur Veranstaltung in den Medien erzeugte Leistung von Sponsoringmaßnahmen.

Nach den Richtlinien für die IVW-Kontrolle von Veranstaltungen basiert die Ermittlung der örtlichen Werbeträgerleistung von Events auf der vollständigen Erhebung der Eintrittskarten, die zu der Veranstaltung verkauft oder unentgeltlich abgegeben wurden. Die Veranstalter und Vermarkter, die ihre Events der IVW-Kontrolle unterstellen, müssen der Prüfgemeinschaft die Gesamtzahl der ausgegebenen Eintrittskarten melden und dabei nach Kartenarten (bezahlte Einzel-, Gruppen-, Mehrtages- und Dauertickets sowie nachgewiesene Freikarten und sonstige Tickets) aufgliedern.

Wird bei der Veranstaltung ein Besuchererfassungssystem für eine qualifizierte Einlasskontrolle und nachvollziehbare Zählung des Publikums eingesetzt, sind die Veranstalter und Vermarkter auch zur Meldung der Gesamtzahl der tatsächlich eingelassenen Besucher an die IVW verpflichtet.

Die gemeldeten Daten müssen von den Veranstaltern und Vermarktern im Rahmen von turnusgemäß stattfindenden Prüfungen der IVW unter anderem durch Nachweise aus dem EDV-Ticketsystem über den Verkauf der Eintrittskarten sowie aus der Buchhaltung zu den Erlösen der Veranstaltung und - bei Meldung einer Gesamtbesucherzahl - durch Protokolle des Systems zur Besucherfassung belegt werden können.

Kontakt: Helmut Weber :: 030 - 59 00 99 - 732

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