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Werbeträgerkontrolle - Funkmedien

Im Rahmen der Funkmedien-Kontrolle prüft die IVW seit 1994 durch regelmäßige Stichproben die störungsfreie Sendetätigkeit während der Ausstrahlung von Werbespots und Sponsortrailern sowie die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen über den Zeitpunkt der Sendung der einzelnen Spots. Die Mitglieder der IVW-Funkmedien-Kontrolle erwirtschafteten im vergangenen Jahr nahezu die gesamten Netto-Werbeeinnahmen der deutschen Anbieter von Hörfunk- und Fernsehprogrammen.

Grundsätzlich wird jedes Programm zweimal jährlich geprüft. Bei den Stichproben handelt es sich um ausgewählte Sendetage, zu denen der Programmanbieter der IVW vollständige Sendeprotokolle und Mitschnitte zur Prüfung vorlegt. Anhand dieser Dokumente sowie der Dispositionslisten zu den vereinbarten Sendeplätzen der einzelnen Spots kontrolliert der Prüfer, ob die Rundfunkveranstalter beziehungsweise deren Werbegesellschaften den vertraglichen Vereinbarungen und ihrer Informationspflicht lückenlos nachgekommen sind. So werden gegebenenfalls die Werbekunden von der IVW nachträglich über technische Beeinträchtigungen der Ausstrahlung von Werbung sowie über alle Abweichungen des tatsächlichen Sendeablaufs von den vereinbarten Sendeplätzen ihrer Spots und Sponsortrailer informiert. Details zum Prüferverfahren können den Richtlinien für die Durchführung der Funkmedien-Kontrolle entnommen werden.

Mitglieder und Ergebnisse der Funkmedien-Kontrolle

Kontakt: Helmut Weber :: 030 - 59 00 99 - 732

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