Den jeweiligen Tätigkeitsbereichen der IVW liegen detaillierte Richtlinien zugrunde. Sie regeln die einzelnen Kontrollverfahren, die Aufnahmebedingungen, die Art und Weise der Ergebnis-Veröffentlichungen und stellen sicher, dass die IVW-Prüfer die Kontrollen nach einem standardisierten Verfahren durchführen können und somit alle Mitglieder der jeweiligen Mediengattungen hinsichtlich Form und Inhalt der Prüfungen gleichbehandelt werden.
Sämtliche Regelwerke der IVW werden nach entsprechenden Beratungen in den zuständigen Ausschüssen vom IVW-Verwaltungsrat als oberstem Gremium beschlossen und bei Bedarf neuen Markterfordernissen angepasst.