85 Jahre allgemeines Frauenwahlrecht in Österreich |
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Überblick zur Wahlrechtsentwicklung |
Überblickstafel (österreichisches Gebiet):
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Wahlrechtsentwicklung in Österreich (1848-1919) Verfassungsdemokratien beruhen auf dem Prinzip der politischen Mitbestimmung ihrer StaatsbürgerInnen als Grundrecht. Das wichtigste Mittel dafür ist das Wahlrecht zum Parlament und allen anderen politischen Vertretungen. 1849 befasste sich der Verfassungsausschuss des Reichstages mit den Voraussetzungen für die Erlangung des Wahlrechts. Diese Debatten über das Wahlrecht waren jedoch kaum von Forderungen nach politischen Rechten für Frauen gekennzeichnet. Frauen waren nur dann Thema, wenn es darum ging, das Wahlrecht für nicht privilegierte Männer ad absurdum zu führen. Lange Zeit spielte für das Wahlrecht Besitz und Selbständigkeit eine wichtige Rolle. Frauen, die über Haus- oder Grundbesitz oder einen Verdienst aus Erwerb oder Gewerbe verfügten, durften entsprechend den Wahlrechtsordnungen der Gemeinden, Landtage und des Reichstages wählen. Für die wichtigste politische Körperschaft, das nationale Parlament, waren Frauen bis auf eine kleine Zahl von Großgrundbesitzerinnen nicht wahlberechtigt. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Durchsetzung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts ohne jegliche Beschränkungen vor allem Ziel der Arbeiterbewegung. Die Idee eines individuellen Wahlrechts unabhängig von Besitz und Einkommen setzte sich zunehmend durch. Immer mehr Männer erhielten das Stimmrecht, und das Geschlecht als Bedingung für politische Rechte gewann noch mehr an Bedeutung. |