Ablieferung digitaler Medien
Ein immer größerer Teil der weltweit produzierten Information ist digital. Gedächtnisinstitutionen – also Archive, Bibliotheken, Museen und verwandte Einrichtungen –, deren Aufgabe es ist, unser kulturelles Erbe zu sammeln, zu archivieren und zugänglich zu machen, sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, auch dieses digitale Wissen für die Zukunft zu sichern.
Rechtslage
Zu den wesentlichen Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek gehört nach § 3, Abs.1 der Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek (Verordnung vom 11. Jänner 2002, BGBL 12/2002) die „Sammlung und Archivierung aller in Österreich erschienenen bzw. herausgegebenen Publikationen einschließlich der elektronischer Medien (§§ 43 und 43a Mediengesetz).“
Im Bereich der in Österreich herausgegebenen oder produzierten Offline-Medien (gemeint sind Medien, die auf einem physischen Datenträger wie z.B. CD-ROMs, Disketten, CD i, DVD o.ä. erscheinen) strebt die Österreichische Nationalbibliothek - im Wesentlichen analog zu den Printmedien - eine möglichst vollständige Sammlung aller österreichischen Publikationen an (ausgenommen reine Softwareprodukte und elektronische Spiele), um die Zugänglichkeit dieser Informationen für kommende Generationen zu sichern.
Die Veränderungen in der Medienlandschaft führen jedoch dazu, dass immer mehr sammelwürdige Medien nicht mehr in Papierform – oder in Form elektronischer Datenträger (§ 43a Mediengesetz) – verlegt werden, sondern online. Diese Online-Medien wurden bisher nicht vom Pflichtexemplarrecht erfasst. Mit zunehmender Bedeutung der Online-Publikationen besteht daher zunehmend die Gefahr von Sammellücken bei den Bibliotheken, die mittel- bis langfristig besonders für die Wissenschaft, die häufig auf den Zugang zu Literatur in den Bibliotheken angewiesen ist, negative Konsequenzen haben werden. Hinzu tritt die besondere „Flüchtigkeit“ von Online-Medien, die die Notwendigkeit einer solchen Sammlung und Bewahrung nur noch verstärkt. Die im Jänner 2009 beschlossene und mit 1. März 2009 in Kraft getretene Mediengesetznovelle (siehe pdf) sowie die entsprechende Durchführungsverordnung (siehe pdf) regeln nun auch diese Aspekte der Ablieferung elektronischer Medien.
Kontakt
Mag. Bettina KannLeiterin der Hauptabteilung Digitale Bibliothek
Josefsplatz 1
Postfach 308
1015 Wien
Tel.: (+43 1) 534 10-448