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Titelblatt
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Vier Briefe abgefasset von dreyen hellstrahlenden Kirchenlichtern über den guten Einfall des Kaisers, den Freymaurern ein Gebiß anzulegen; zum Trost deren Gerechten, und Beschämung deren Unglaubigen, mit Gottes Beystand dieser heutiges Tages ganz verkehrten Welt vor Augen geleget durch Frommianum Freimundum (mit des Himmels Schuz und Gnade keinem Freymaurer). - [S.l.] 1786.
Österreichische Nationalbibliothek, Sign.: 308.708-A.Alt-Mag
Detailinformation
„Da nichts ohne gewisse Ordnung in einem Staate bestehen soll: so finde ich nöthig, folgende meine Willensmeinung zur genauen Befolgung anzugeben. Die sogenannten Freimäurergesellschaften, deren Geheimnisse mir ebenso unbewußt sind, als ich deren Gaukeleien zu erfahren wenig vorwitzig iemals war, vermehren, und erstrecken sich ietzt auch schon auf alle kleinste Städte. Diese Versammlungen, wenn sie sich selbst ganz überlassen, und unter keiner Leitung sind, können in Ausschweifungen, die für Religion, Ordnung und Sitten allerdings verderblich sein können, […] ganz wohl ausarten […]“
Mit diesen Worten beginnt das Handbillet in Ansehung der Freimäurer Kaiser Josephs II. Der Erlass dieses „Freimaurerpatents“ im Dezember 1785 brachte eine plötzliche Ernüchterung gerade für die treuesten Anhänger der josephinischen Reformpolitik. Zwar billigte der Kaiser ihnen darin zu, „wirklich einiges Gutes für den Nächsten, für die Armuth, und Erziehung schon geleistet [zu haben]“, doch der Stachel mit der „Gaukelei“ saß tief, und die Bestimmungen des Handbillets setzten den Logen in Österreich enge Schranken: Ihre Zahl wurde stark reduziert, den Behörden waren alle Zusammenkünfte zu melden, die Namen der Mitglieder bekanntzugeben. Die Enttäuschung der Freimaurer äußerte sich in einer Reihe kritischer Schriften und bitterer Satiren, die die Ereignisse oft aus der Sicht der Gegenseite zu kommentieren vorgeben.
Eine dieser satirischen Darstellungen sind die Vier Briefe (Bild links: Titelblatt), in denen einige Jesuitenpatres ihrer Freude über diesen „guten Einfall des Kaisers“ Ausdruck verleihen. Die zeitgenössischen Leser erkannten in diesen „hellstrahlenden Kirchenlichtern“ unschwer ein paar für ihre antiaufklärerische Polemik bekannte Kleriker; so war mit Aloysius Martius ganz offensichtlich der Augsburger Domprediger Alois Merz gemeint. Dieser spricht im zweiten Brief aus, was sich der anonyme Autor ebenso wie jeder von Josephs Handbillet vor den Kopf gestoßene Freimaurer gedacht haben muß: „Sagen sie mir, das wäre ja nicht klug gehandelt, wenn er [Joseph] […] die Freymaurer endlich ganz und ganz verbahnen [sic] wollte, […] indem sie doch [… ] sich ganz nach seinem System halten, und so zu sagen seine Handlanger, und die Verbreiter seines Ruhmes sind?“
Auch zwei weitere Neuerwerbungen der Sammlung spiegeln die Enttäuschung über das neue Gesetz wieder:
Die Gedanken eines Profanen über die jetzige Revolution des Freymaurer-Ordens und Schatten und Licht. Epilog zu den wienerischen Maurerschriften. Der Autor der letzteren Schrift ist sich sicher: „Die ganze Maurerei aufheben, kann kein Souverän; und wenn er sie in seinem Lande aufhebt, daß [sic] heißt, wenn er ihr verbietet, zu arbeiten, wer verliert denn am meisten dabei?“ Die Antwort auf diese Frage folgte kaum zehn Jahre nach dem Handbillet: 1795 wurden die Freimaurerlogen in Österreich von Kaiser Franz II. verboten.
Antimaurerische Schriften
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