Online Medien
Ein immer größerer Teil der produzierten Information ist digital. Aus diesem Grund wurde der Sammlungsauftrag der Österreichischen Nationalbibliothek um den Bereich der Online-Medien erweitert (Mediengesetznovelle BGBl I 8/2009). Neben der automatisierten Sammlung (Harvesting) von Medieninhalten unter einer .at-Domain werden gezielt periodische elektronische Medien gesammelt, die nicht (mehr) in gedruckter Form erscheinen. Unter periodischen elektronischen Medien werden beispielsweise e-Journals, Online-Publikationen von Körperschaften (wie Jahresberichte, Tätigkeitsberichte) sowie Online-Publikationen von wissenschaftlichen Institutionen (wie Forschungsberichte) verstanden. Derartige Online-Publikationen liegen oftmals im PDF-Format vor.
In Fällen, in denen Online-Medien einer Zugangskontrolle bzw. -beschränkung unterliegen oder aus technischen Gründen von der Österreichischen Nationalbibliothek nicht automatisiert gesammelt werden können, sieht das Mediengesetz (§ 43b MedienG) eine Ablieferung elektronischer Medien durch den Medieninhaber vor. Die Ablieferungspflicht entsteht mit der schriftlichen Aufforderung durch die Österreichische Nationalbibliothek. Der Medieninhaber kann der Ablieferungspflicht dabei in jeder technischen Form nachkommen, die zwischen ihm und der Österreichischen Nationalbibliothek vereinbart wurde. Mögliche Ablieferungsverfahren sind beispielsweise (§ 15 Pflichtablieferungsverordnung):
- Übermittlung von Zugangsdaten zur Abholung via http oder https-Protokoll
- Bereitstellung der abzuliefernden Medieninhalte auf einem FTP- oder sFTP-Server
- Übermittlung der Medieninhalte auf einem Datenträger (CDROM, DVD, USB-Festplatte)
Die abgelieferten Medieninhalte sind nur in den Räumlichkeiten der Österreichischen Nationalbibliothek und anderen berechtigten Bibliotheken zugänglich. Eine elektronische Vervielfältigung der Medieninhalte ist dabei nicht möglich, es können lediglich Ausdrucke angefertigt werden. Der Medieninhaber kann durch eine entsprechende schriftliche Begründung zusätzlich eine Sperre der Medieninhalte bis zu einem Jahr erwirken.
Kontakt
Mag. Iris Klawatsch, BScAbt. für Langzeitarchivierung
Josefsplatz 1
Postfach 308
1015 Wien
Tel.: (+43 1) 534 10-691